
AGB
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen [Firmenname] (nachfolgend „Lieferant“) und dem Kunden über den Verkauf von Möbeln und sonstigen Waren sowie über vereinbarte Leistungen, insbesondere Lieferung, Montage und Reparaturen an vom Lieferanten verkauften Möbeln, abgeschlossen werden.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Die Beratung des Kunden vor Vertragsabschluss dient der Ermittlung und Besprechung seiner Wünsche sowie der Abstimmung des gewünschten Produktes bzw. der gewünschten Leistungen. Mündliche Auskünfte und Angaben im Rahmen der Beratung stellen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, noch kein verbindliches Angebot dar.
Individuelle Vereinbarungen und Änderungen zum Auftrag können auch per E-Mail oder in Textform vereinbart werden.
1.4 Die auf der Website des Lieferanten dargestellten Produkte, Abbildungen, Beschreibungen und Preise dienen der Information und als Orientierung. Sie stellen, sofern nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet, kein verbindliches Vertragsangebot dar. Maßgeblich für den jeweiligen Auftrag sind die im individuellen Angebot vereinbarten Produkte, Preise und Leistungen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die auf unserer Website dargestellten Produkte, Abbildungen, Beschreibungen und Preise stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen der Information und als Grundlage für eine individuelle Anfrage.
2.2 Der Kunde kann eine unverbindliche Anfrage zu den angebotenen Produkten, Liefer- und Montageleistungen sowie zu individuellen Änderungen oder Sonderanfertigungen stellen.
2.3 Vor Vertragsabschluss erfolgt, soweit erforderlich, eine persönliche Beratung und Abstimmung der gewünschten Ausführung. Auf Grundlage dieser Abstimmung wird ein konkretes Angebot erstellt.
2.4 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das vom Lieferanten erstellte Angebot ausdrücklich annimmt. Eine bloße Anfrage oder Beratung stellt noch keinen Vertragsabschluss dar.
2.5 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Vertragsabschluss bedürfen der Zustimmung des Lieferanten und können zu einer Anpassung des Preises und des Liefertermins führen.
3. Angebote, Kostenvoranschläge und Besonderheiten der Produkte
3.1 Angebote werden auf Grundlage der mit dem Kunden besprochenen Ausführung, der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben sowie der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Umstände erstellt.
Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, ist das Angebot 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der Lieferant nicht mehr an das Angebot gebunden.
Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Angaben.
3.2 Kostenvoranschlag
Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders bezeichnet, handelt es sich bei einem von uns erstellten Angebot um ein verbindliches Angebot zu den darin angeführten Bedingungen und Preisen.
Ein Kostenvoranschlag wird als solcher ausdrücklich bezeichnet. Für Kostenvoranschläge gelten die jeweils gesetzlichen Bestimmungen. Eine allfällige Entgeltlichkeit eines Kostenvoranschlags wird vor dessen Erstellung ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart.
3.3 Zahlungsbedingungen
Für die Zahlungsbedingungen gelten die Bestimmungen gemäß Punkt 5 dieser AGB, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3.4 Handgefertigte Bambusmöbel und natürliche Materialeigenschaften
Bei den angebotenen Möbeln handelt es sich teilweise um handgefertigte Produkte aus Bambus und anderen natürlichen Materialien. Aufgrund der handwerklichen Herstellung sowie der natürlichen Eigenschaften des verwendeten Materials können Unterschiede in Farbe, Struktur, Oberfläche, Maserung, Form und Ausführung auftreten.
Solche natürlichen und handwerklich bedingten Abweichungen stellen, sofern sie die vereinbarte Funktion und Gebrauchstauglichkeit des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen, grundsätzlich keinen Mangel dar.
Insbesondere können bei Bambus natürliche Unregelmäßigkeiten sowie feine Risse, Spannungsrisse oder Längsrisse auftreten. Diese können durch natürliche Spannungen im Material, Veränderungen der Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie durch die natürliche Alterung des Bambus entstehen.
Solche materialtypischen Erscheinungen können auch nach der Lieferung auftreten und stellen für sich allein keinen Mangel dar, sofern dadurch die Stabilität, Sicherheit und bestimmungsgemäße Gebrauchstauglichkeit des Möbelstücks nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei Bambus um ein Naturmaterial handelt und die einzelnen Möbelstücke daher nicht zwingend vollständig identisch mit Abbildungen auf der Website oder mit anderen Möbelstücken derselben Art sein müssen.
3.5 Pflege und Erhaltung
Bambusmöbel benötigen, abhängig von ihrer Verwendung und insbesondere bei Aufstellung im Außenbereich, eine regelmäßige und fachgerechte Pflege. Der Lieferant empfiehlt, die Möbel regelmäßig mit für Bambus geeigneten Pflegeölen bzw. Lasuren zu behandeln und die Pflegehinweise des Lieferanten zu beachten.
Unterlassene oder unsachgemäße Pflege kann die natürliche Alterung des Materials beschleunigen und insbesondere zu Veränderungen der Oberfläche, Farbveränderungen, Austrocknung, Rissbildung oder anderen materialtypischen Veränderungen führen.
Soweit eine erforderliche Pflege vom Kunden nicht durchgeführt wird, können daraus entstehende Schäden oder Beeinträchtigungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang Auswirkungen auf Gewährleistungsansprüche haben.
4. Rücktrittsrecht für Verbraucher
4.1 Verbrauchern steht bei Verträgen, die unter das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) fallen, grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Die Einzelheiten, insbesondere die Voraussetzungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Rücktrittsrechts, ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Die Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich 14 Kalendertage. Die Frist beginnt bei einem Vertrag über Waren grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware erhält.
4.3 Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Ausnahme erfüllt sind.
4.4 Die Ausnahme gemäß Punkt 4.3 gilt nicht allein deshalb, weil eine standardmäßig angebotene Ware auf Wunsch des Kunden bestellt oder beschafft wird. Maßgeblich ist, ob die Ware tatsächlich nach individuellen Vorgaben des Kunden angefertigt bzw. eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurde.
4.5 Bei Verträgen, bei denen dem Verbraucher kein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, wird der Verbraucher hierüber vor Vertragsabschluss entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten informiert.
4.6 Das gesetzliche Rücktrittsrecht nach dem FAGG steht nur Verbrauchern zu. Gegenüber Unternehmern findet das FAGG keine Anwendung.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die im Angebot angeführten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Gesamtpreise inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefer-, Transport-, Montage- und sonstige Zusatzkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
5.2 Maßgeblich für den vom Kunden zu zahlenden Preis ist der im jeweiligen Angebot vereinbarte Preis. Nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden ausgeführt und gesondert verrechnet.
5.3 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu leisten. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, ist die Anzahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss fällig.
5.4 Mit der Fertigung, Beschaffung oder sonstigen Auftragsausführung wird grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung begonnen. Eine vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungsfrist beginnt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich erst mit Eingang der Anzahlung und Vorliegen aller für die Auftragsausführung erforderlichen Angaben bzw. Freigaben des Kunden.
5.5 Der verbleibende Restbetrag von 50 % der Auftragssumme ist, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, bei Übergabe bzw. Lieferung der Ware und bei vereinbarter Montage nach Abschluss der Montage fällig.
5.6 Die Zahlung kann derzeit durch Barzahlung oder Überweisung auf das vom Lieferanten bekanntgegebene Bankkonto erfolgen. Andere Zahlungsarten, insbesondere Kartenzahlung, können angeboten werden, sobald diese zur Verfügung stehen.
5.7 Bei Selbstabholung ist der noch offene Restbetrag spätestens bei Übergabe der Ware zu bezahlen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
5.8 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen, insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde hat dem Lieferanten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6. Reparaturen, Instandsetzungen und Serviceleistungen
6.1 An von uns verkauften Möbeln können nach vorheriger Vereinbarung Reparaturen, Instandsetzungen sowie sonstige zulässige Serviceleistungen durchgeführt werden, soweit diese Tätigkeiten von unserer jeweiligen Gewerbeberechtigung bzw. den dafür geltenden gewerberechtlichen Bestimmungen gedeckt sind.
6.2 Vor Durchführung einer Reparatur oder sonstigen kostenpflichtigen Arbeit wird der erforderliche Umfang der Arbeiten mit dem Kunden besprochen und, sofern erforderlich, ein entsprechendes Angebot erstellt. Die Durchführung erfolgt erst nach Zustimmung des Kunden zum Angebot.
6.3 Arbeiten an Möbeln, die nicht von uns verkauft wurden, werden nur übernommen, soweit die jeweilige Tätigkeit nach den für uns geltenden gewerberechtlichen Bestimmungen zulässig ist. Ein Anspruch auf Übernahme solcher Arbeiten besteht nicht.
6.4 Soweit eine angefragte Tätigkeit nicht von unseren gewerberechtlichen Befugnissen umfasst ist, behalten wir uns vor, die Durchführung abzulehnen oder dem Kunden die Beauftragung eines entsprechend befugten Fachbetriebs zu empfehlen.
6.5 Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben durch diese Bestimmungen unberührt.
7. Liefer- und Versandbedingungen
7.1 Die Art der Lieferung bzw. Übergabe der Ware wird im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag individuell mit dem Kunden vereinbart. Je nach Art und Umfang der Bestellung kann die Ware durch den Lieferanten geliefert und gegebenenfalls montiert, durch eine Spedition versendet oder vom Kunden selbst abgeholt werden.
7.2 Die Kosten für Lieferung, Montage und gegebenenfalls Spedition werden im Angebot gesondert ausgewiesen bzw. vor Vertragsabschluss mit dem Kunden vereinbart. Bei Selbstabholung fallen keine Liefer- oder Versandkosten an.
7.3 Bei Lieferung durch den Lieferanten hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarte Liefer- bzw. Montagestelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anlieferung und gegebenenfalls Montage gegeben sind. Insbesondere müssen die erforderlichen Zugangswege und der vorgesehene Aufstellungs- bzw. Montagebereich frei zugänglich und für die Anlieferung bzw. Montage geeignet sein.
7.4 Ist eine Lieferung oder Montage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich, können dadurch entstehende angemessene zusätzliche Kosten, insbesondere für zusätzliche Arbeitszeit, Wartezeiten oder neuerliche Anfahrten, dem Kunden verrechnet werden.
7.5 Bei Versand durch eine Spedition wird die Ware an die vom Kunden angegebene bzw. im Auftrag vereinbarte Lieferadresse versendet. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Ware dort übernommen werden kann. Gegenüber Verbrauchern gelten für den Gefahrübergang die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
7.6 Bei Selbstabholung wird der Kunde informiert, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht. Die Abholung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung am vereinbarten Abholort.
7.7 Angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine bzw. -fristen werden im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbart. Sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde, handelt es sich um einen voraussichtlichen Liefer- bzw. Fertigstellungstermin.
7.8 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere aufgrund von Verzögerungen bei Lieferanten, Speditionen, Transporten oder höherer Gewalt, verlängern eine vereinbarte Lieferfrist angemessen. Der Kunde wird über absehbare wesentliche Verzögerungen informiert.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeter Beträge, insbesondere des Kaufpreises sowie allfälliger vereinbarter Liefer-, Montage- und sonstiger Kosten, im Eigentum des Lieferanten.
8.2 Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne vorherige Zustimmung des Lieferanten weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder anderweitig Dritten zur Sicherung zu überlassen.
8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Beträge aufrecht.
9. Gewährleistung
9.1 Für die von uns gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.
9.2 Bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung. Soweit gesetzlich zulässig, gelten die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB), insbesondere die Untersuchungs- und Mängelrügepflicht gemäß § 377 UGB.
9.3 Bei unseren Produkten handelt es sich teilweise um handgefertigte bzw. aus natürlichen Materialien hergestellte Möbel und Einrichtungsgegenstände, insbesondere aus Bambus. Aufgrund der natürlichen Beschaffenheit und der handwerklichen Herstellung können Unterschiede in Farbe, Struktur, Oberfläche, Form und Verarbeitung sowie kleinere Unregelmäßigkeiten auftreten. Solche material- und handfertigungsbedingten Abweichungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte bzw. gewöhnliche Verwendung und Funktion der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.
9.4 Bambus ist ein natürliches Material und kann sich unter dem Einfluss von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung und sonstigen Umwelteinflüssen verändern. Insbesondere können im Laufe der Zeit natürliche Rissbildungen, insbesondere Längsrisse, auftreten. Solche für Bambus typischen Veränderungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern dadurch die Stabilität, Sicherheit oder bestimmungsgemäße Gebrauchstauglichkeit des Möbelstücks nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
9.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Bambusmöbel regelmäßig entsprechend ihrem Einsatzort und den Hersteller- bzw. Pflegeempfehlungen gepflegt werden sollten. Insbesondere bei im Außenbereich verwendeten Möbeln wird eine regelmäßige Behandlung mit geeigneten Ölen bzw. Lasuren empfohlen. Unterlassene oder unsachgemäße Pflege kann die Lebensdauer und das Erscheinungsbild der Möbel beeinträchtigen.
9.6 Veränderungen oder Schäden, die nach der Übergabe infolge unsachgemäßer Behandlung, nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, ungeeigneter Lagerung, übermäßiger Feuchtigkeit, außergewöhnlicher Witterungseinflüsse oder unsachgemäßer bzw. unterlassener Pflege entstehen, begründen insoweit keine Gewährleistungsansprüche, als diese Veränderungen oder Schäden auf diesen Umständen beruhen und nicht bereits bei Übergabe vorlagen. Dies gilt nur, soweit gesetzlich zulässig.
9.7 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch die vorstehenden Hinweise nicht eingeschränkt.
10. Sonderanfertigungen und individuelle Kundenwünsche
10.1 Neben den auf unserer Website dargestellten Produkten können nach vorheriger persönlicher Beratung auch individuelle Änderungen, Anpassungen oder Sonderanfertigungen vereinbart werden. Der konkrete Leistungsumfang, die Ausführung, Maße, Materialien, Ausstattungsmerkmale, der Preis sowie gegebenenfalls Liefer- und Montagebedingungen werden im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag festgehalten.
10.2 Sonderanfertigungen und individuelle Änderungen werden erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zum Angebot und nach Vereinbarung der erforderlichen Details ausgeführt.
10.3 Bei Sonderanfertigungen können aufgrund der handwerklichen Herstellung und der Verwendung natürlicher Materialien material- und handwerksbedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Oberfläche, Form und Ausführung auftreten. Soweit nicht ausdrücklich bestimmte Eigenschaften vereinbart wurden, stellen solche Abweichungen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Funktion und Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
10.4 Änderungen des vereinbarten Auftrags nach dessen Bestätigung bedürfen der Zustimmung des Lieferanten. Durch nachträgliche Änderungswünsche entstehende Mehrkosten oder Verzögerungen werden dem Kunden vor Durchführung der Änderung mitgeteilt und nur nach dessen Zustimmung umgesetzt.
10.5 Bei Waren, die nach individuellen Vorgaben des Kunden angefertigt oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden, kann das gesetzliche Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ausgeschlossen sein. Die jeweils gesetzlich erforderlichen Informationen zum Rücktrittsrecht bzw. dessen Nichtbestehen werden dem Verbraucher vor Vertragsabschluss erteilt.
11. Montageleistungen
11.1 Sofern im Angebot bzw. Auftrag ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Lieferant neben der Lieferung der Ware auch deren Montage beim Kunden.
11.2 Der konkrete Umfang der Montageleistung sowie die dafür anfallenden Kosten werden im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag vereinbart. Nicht ausdrücklich vereinbarte zusätzliche Arbeiten sind nicht Bestandteil der Montageleistung.
11.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarte Montagestelle zum vereinbarten Termin zugänglich, ausreichend frei und für die Montage geeignet ist. Der Kunde hat den Lieferanten insbesondere auf ihm bekannte besondere örtliche Gegebenheiten oder Hindernisse hinzuweisen.
11.4 Erforderliche Vorarbeiten, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind, wie etwa bauliche Änderungen, Elektro-, Installations-, Maler-, Maurer- oder sonstige Arbeiten, sind vom Kunden auf eigene Kosten zu veranlassen.
11.5 Erschweren vom Kunden zu vertretende Umstände die vereinbarte Lieferung oder Montage erheblich oder machen sie diese unmöglich, können dadurch entstehende angemessene Mehrkosten, insbesondere für zusätzliche Arbeitszeit, Wartezeiten, neuerliche Anfahrten oder zusätzlichen Transportaufwand, verrechnet werden.
11.6 Der Kunde hat vor Beginn der Montage auf ihm bekannte Leitungen, Installationen, besondere Wand- oder Bodenbeschaffenheiten sowie sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Montage relevant sein können.
11.7 Soweit die Montage eine Befestigung an Wänden, Decken oder anderen Bauteilen erfordert, wird vorausgesetzt, dass diese für die vorgesehene Befestigung geeignet sind. Der Kunde hat den Lieferanten über bekannte Besonderheiten oder mögliche Einschränkungen der Bausubstanz zu informieren.
11.8 Nach Abschluss der vereinbarten Montage wird die montierte Ware dem Kunden übergeben. Offensichtliche Beanstandungen hinsichtlich der Montage können vom Kunden unmittelbar bei der Übergabe mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Gewährleistungs- und sonstigen Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.
12. Haftung
12.1 Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
12.2 Für Personenschäden haftet der Lieferant nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung für Personenschäden ist ausgeschlossen.
12.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
12.4 Gegenüber Unternehmern wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
12.5 Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
12.6 Soweit der Kunde eigene Maßangaben, Angaben zur Beschaffenheit des Aufstellungsortes oder sonstige für die Ausführung relevante Informationen zur Verfügung stellt, ist der Kunde für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich. Der Lieferant wird erkennbare Unstimmigkeiten im Rahmen der zumutbaren Prüfung ansprechen.
12.7 Die Haftungsbeschränkungen dieses Punktes gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
13. Mitwirkungspflichten des Kunden
13.1 Der Kunde hat alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, soweit diese nicht vom Lieferanten selbst erhoben werden.
13.2 Bei vereinbarter Lieferung und/oder Montage hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Liefer- bzw. Montagestelle zum vereinbarten Termin zugänglich und für die vereinbarte Leistung geeignet ist. Insbesondere müssen erforderliche Zugangswege, Türen, Stiegen und sonstige Transportwege ausreichend zugänglich sein.
13.3 Der Kunde hat den Lieferanten vor Beginn der Lieferung bzw. Montage über ihm bekannte besondere örtliche Gegebenheiten oder mögliche Hindernisse zu informieren. Dazu zählen insbesondere bekannte Leitungen, besondere Wand- oder Bodenbeschaffenheiten sowie sonstige Umstände, die für die Durchführung der Montage relevant sein können.
13.4 Der Kunde hat, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich ist, die notwendigen Voraussetzungen am Aufstellungs- bzw. Montageort rechtzeitig herzustellen. Nicht ausdrücklich im Angebot bzw. Auftrag vereinbarte Vorarbeiten, insbesondere bauliche, elektrische, Installations-, Maler- oder Maurerarbeiten, sind nicht Bestandteil des Auftrags und vom Kunden auf eigene Kosten zu veranlassen.
13.5 Entstehen aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben des Kunden oder aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, zusätzliche Aufwendungen, können diese dem Kunden in angemessener Höhe verrechnet werden, sofern der Kunde vor Durchführung zusätzlicher Arbeiten bzw. vor Entstehung weiterer wesentlicher Kosten über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert wurde.
13.6 Verzögerungen, die durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden entstehen, können zu einer angemessenen Verschiebung vereinbarter Liefer- oder Montageterminen führen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
14.2 Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl gemäß Punkt 14.1 nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
14.3 Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht am Sitz des Lieferanten als Gerichtsstand vereinbart.
14.4 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen. Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher auf seinen gesetzlichen Gerichtsstand verzichtet, wird nicht getroffen.
